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ANB-AGB

Allgemeine Geschäft und Nutzungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1) Die Firma Logis & Bike , An der Stadtmarter 8-, D-97228 Rottendorf vertreten durch Jean Louis Leclerc ( nachfolgend „L & B “) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.2 ) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn L & B diese dem Kunden schriftlich bestätigt.

1.3 ) Soweit der Kunde ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, auch wenn diesbezüglich kein weiterer ausdrücklicher Hinweis erfolgt.

1.4 ) L & B ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden angekündigt. Sie werden wirksam, sofern der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten für die mit diesem Kunden geschlossenen Verträge die bisherigen AGB des Providers unverändert bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin. Kündigt der Kunde nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch und ab diesem Zeitpunkt gelten auch für diesen Vertrag die geänderten AGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

 

2.1 ) Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Kundenauftrag und seine Annahme seitens L & B durch Ausführung oder durch Bestätigung zustande. Soweit die Schriftform für die Wirksamkeit des Auftrags erforderlich ist, wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.

2.2 ) L & B ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die Ausführung für L & B aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die bereits erfolgte Annahme solcher Aufträge durch L & B schließt das Recht zur Ablehnung der Ausführung nach sachgerechter Prüfung nicht aus. L & B kann die Ausführung insbesondere dann ablehnen, wenn der Auftraggeber bereits mit fälligen Zahlungen im Verzug ist.

 

§ 3 Leistungsumfang

3.1 ) Der Umfang der vertraglichen Pflichten ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung von L & B.

3.2 ) Der Kunde darf durch die Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen und keine Straftatbestände verwirklichen.

3.3 ) Erkennbare Mängel und Schäden an den vom L & B bereitgestellten Leistungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

3.4 ) Jede Änderung des Namens des Kunden, der Anschrift, der Bankverbindung oder der Bezeichnung, unter der er in den Kundenverzeichnissen von L & B geführt wird, ist L & B unverzüglich schriftlich mitzuteilen .

 

§ 4 Preise

4.1 ) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, exklusive der gesetzlich jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

4.2 ) L & B behält sich vor, die Preise jederzeit, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist, zu erhöhen. Für den Fall, dass sich die Preise um mehr als 15 % auf ein Kalenderjahr bezogen erhöhen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

 5.1 ) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsabschluss. Der Rechnungsbetrag muss, wie auf der Rechnung ausgewiesen. bezahlt werde

5.2 ) Sonstige Entgelte, insbesondere einmalige Entgelte für bestimmte Bereitstellungen, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

 

§ 6 Zahlungsverzug

6.1 ) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich L & B vor, mit sofortiger Wirkung sämtliche Dienste und Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren bzw. zurückzuhalten.

 

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

7.1 ) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung durch den Provider oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag wird, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, über einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Vertragsdauer (12 Monate) kündbar.

 7.2 ) Die Kündigung hat schriftlich per Fax oder Post an die im Vertrag oder anderweitig mitgeteilte Anschrift zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.

 

§ 8 Haftung und Schadensersatz

8.1 ) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder andere einschlägige Rechtsvorschriften dies erlauben.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 ) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag Würzburg. Zusätzlich kann L & B seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

9.2 ) Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streik, Aussperrungen, Sabotage durch Dritte o.ä. haftet keine Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehende Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistungserfüllung. Höhere Gewalt sind insbesondere alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Eintreten von keiner Partei zu vertreten ist. Dazu zählen rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als ein Monat an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

9.3 ) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9.4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.